Warum Bestattungsvorsorge? Ein Geschenk an die eigene Familie
Wer einmal erlebt hat, wie viele Entscheidungen Angehörige nach einem Todesfall innerhalb weniger Tage treffen müssen, versteht den Wert einer Bestattungsvorsorge sofort. Welche Bestattungsart hätte sich der Verstorbene gewünscht? Welche Musik soll auf der Trauerfeier erklingen? Erdgrab oder Urnenwand, klassische Traueranzeige oder schlichte Karte? All diese Fragen treffen Hinterbliebene mitten in ihrer Trauer – oft verbunden mit der bangen Unsicherheit, ob die getroffenen Entscheidungen wirklich im Sinne des Verstorbenen sind.
Eine Bestattungsvorsorge nimmt Ihrer Familie genau diese Last ab. In einem ausführlichen Gespräch halten wir gemeinsam alle Ihre Wünsche fest: die Bestattungsart, den Friedhof und die Grabart, den Rahmen der Trauerfeier, Sarg oder Urne, Blumenschmuck, Musik und Trauerdrucksachen. Ihre Angehörigen müssen später nichts mehr entscheiden – sie können sich ganz auf den Abschied und ihre Trauer konzentrieren, in der Gewissheit, dass alles so geschieht, wie Sie es sich gewünscht haben.

Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?
Für die finanzielle Absicherung Ihrer Vorsorge gibt es zwei bewährte Wege. Beim Treuhandkonto wird der vereinbarte Betrag zweckgebunden bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt. Das Geld ist dort insolvenzgeschützt, wird verzinst und steht ausschließlich für Ihre Bestattung zur Verfügung – unabhängig davon, was mit dem Bestattungsinstitut geschieht. Diese Lösung eignet sich für alle, die den Betrag einmalig anlegen möchten.
Die Sterbegeldversicherung funktioniert ähnlich wie eine kleine Lebensversicherung: Sie zahlen einmalig oder in monatlichen Beiträgen ein, im Todesfall wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Viele Tarife sind ohne Gesundheitsprüfung abschließbar und daher auch im höheren Alter noch zugänglich. Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – wir stellen Ihnen beide Modelle neutral und verständlich vor.
Ein wichtiger Aspekt, der vielen nicht bekannt ist: Zweckgebunden angelegtes Vorsorgevermögen gilt in angemessener Höhe als sogenanntes Schonvermögen. Sollte später einmal Pflegebedürftigkeit eintreten und das Sozialamt Leistungen übernehmen, bleibt Ihre Bestattungsvorsorge in der Regel unangetastet. So ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille auch dann umgesetzt werden kann, wenn das übrige Vermögen aufgebraucht ist.
Ihre Vorsorge bei Pieta in Ludwigsburg – persönlich und ohne Druck
Als familiengeführtes Bestattungsinstitut wissen wir, wie viel Vertrauen es braucht, die eigene Bestattung zu planen. Deshalb gestalten wir jedes Vorsorgegespräch so, wie es für Sie am angenehmsten ist: bei uns im Institut in der Harteneckstraße in Ludwigsburg, bei Ihnen zu Hause oder zunächst telefonisch. Gerne dürfen Sie auch Ihre Kinder oder eine Vertrauensperson zum Gespräch mitbringen.
Es gibt bei uns keinerlei Verpflichtung, im Anschluss einen Vertrag abzuschließen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Und sollten Sie sich später für eine Vorsorge entscheiden, bleibt diese jederzeit änderbar – Ihre Wünsche können Sie an neue Lebensumstände anpassen, so oft Sie möchten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch – wir sind für Sie da.
Viele unserer Vorsorgekunden berichten übrigens von einem überraschenden Gefühl nach dem Gespräch: Erleichterung. Das Thema, das so lange aufgeschoben wurde, ist geregelt – und macht den Kopf frei für das Leben. Genau das wünschen wir uns für Sie: die Gewissheit, dass eines Tages alles in Ihrem Sinne geschieht, und die Freiheit, bis dahin unbeschwert nach vorne zu blicken.

