Grabarten und Friedhofsgebühren in Ludwigsburg: der vollständige Überblick
Kaum eine Frage beschäftigt Familien im Trauerfall so sehr wie die Wahl der Grabstätte – und kaum eine ist so schwer zu recherchieren. Die Stadt Ludwigsburg bietet auf ihren Friedhöfen weit mehr als Erd- und Urnengrab: Baumgräber, Rasengräber, Kolumbariennischen und pflegefreie Gemeinschaftsanlagen. Wir haben alle Grabarten mit den aktuell gültigen Gebühren zusammengestellt, damit Sie in Ruhe vergleichen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Ludwigsburg unterhält neun städtische Friedhöfe; der Neue Friedhof an der Harteneckstraße ist der größte und bietet alle Grabarten.
- Die Ruhezeit beträgt in der Regel 20 Jahre, bei Kindern 10 Jahre. Wahlgräber erhalten ein Nutzungsrecht von 30 Jahren.
- Grabnutzungsgebühren werden pro Jahr berechnet, aber im Voraus für die gesamte Nutzungsdauer fällig.
- Günstigste pflegefreie Variante: Gemeinschaftsgrab in der Staudenfläche mit 68 Euro pro Jahr, die Pflege übernimmt die Stadt.
- Zur Grabgebühr kommt immer eine Bestattungsgrundgebühr: 1.054 Euro für eine Erdbestattung, 701 Euro für eine Feuerbestattung.
- Ludwigsburg betreibt ein eigenes Krematorium – die Einäscherung kostet 440 Euro netto.
Diese Friedhöfe gibt es in Ludwigsburg
Die Stadt Ludwigsburg unterhält neun Friedhöfe. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Größe, sondern auch darin, welche Grabarten dort überhaupt angeboten werden – und wer dort bestattet werden darf. Wer das vorher weiß, erspart sich im Trauerfall Umwege.
- Neuer Friedhof (Harteneckstraße 46) – der größte Friedhof der Stadt mit dem gesamten Grabartenangebot: Erd- und Urnengräber, gepflegte Urnenreihengräber, Baum- und Baumhaingräber, Rasengräber, Gemeinschaftsgräber in Staudenflächen und ein Kolumbarium. Hier befindet sich außerdem ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder sowie die Abteilung der Karlshöhe.
- Alter Friedhof – hier sind nur noch Urnenbeisetzungen in bereits bestehenden Grabstätten möglich; neue Gräber werden nicht mehr vergeben.
- Bezirksfriedhof Ost in Oßweil – mit interkultureller Abteilung, in der ausschließlich verstorbene Einwohner Ludwigsburgs beziehungsweise deren Verwandte in gerader Linie bestattet werden.
- Bezirksfriedhof West in Pflugfelden.
- Stadtteilfriedhöfe Eglosheim, Hoheneck, Oßweil, Poppenweiler sowie Scholppenäcker und der Au-Friedhof in Neckarweihingen.
Unser Haus in der Harteneckstraße 40 liegt wenige Schritte vom Neuen Friedhof entfernt. Diese Nähe ist im Alltag ein echter Vorteil: Wir kennen die Abteilungen, die Lagen und die Abläufe der Friedhofsverwaltung genau und können Ihnen bei einem Termin auch zeigen, wie sich eine Grabart in der Realität anfühlt – ein Foto in einer Broschüre ersetzt diesen Eindruck nicht.
Alle Grabarten im Überblick – und für wen sie passen
Grundsätzlich unterscheidet die Friedhofsordnung zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern. Ein Reihengrab wird erst im Todesfall der Reihe nach zugewiesen, die Lage bestimmt die Friedhofsverwaltung, und es gilt nur für die Dauer der Ruhezeit. Ein Wahlgrab können Sie in der Lage mitbestimmen, es erhält ein Nutzungsrecht von 30 Jahren und lässt sich später verlängern – dafür ist es teurer.
Darüber hinaus gibt es in Ludwigsburg zahlreiche Sonderformen, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie nehmen Angehörigen die Grabpflege ganz oder teilweise ab.
- Erdreihengrab und Erdwahlgrab – die klassische Sargbestattung. Wahlgräber sind je nach Lage in Reihenlage, besondere Lage und Sonderlage eingeteilt; auf Antrag ist eine vertiefte Anlage möglich, sodass später ein zweiter Sarg beigesetzt werden kann.
- Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab – für Urnenbeisetzungen. In einem Urnenreihengrab kann eine zweite Urne beigesetzt werden, solange die Ruhezeit der ersten noch läuft. Bei einer dritten Belegung wird daraus ein Urnenwahlgrab.
- Gepflegtes Urnenreihengrab – wie ein Urnenreihengrab, jedoch inklusive Grabmalfundament und vollständiger Pflege bis zum Ende der Ruhezeit.
- Urnengrab am Baum – Beisetzung in einer naturnahen Rasenfläche unmittelbar an einem Baum, für 20 Jahre, inklusive Grabplatte und Beschriftung. Nur einfach belegbar.
- Urnengrab im Baumhain – die Urnen kommen in eine Grabkammer nahe eines Baumes; pro Grabstätte sind zwei Urnen möglich. Grabplatte, Staudenbepflanzung und Pflege bis zum Ende der Ruhezeit sind enthalten.
- Rasengrab – Urnenbeisetzung in einer Grabkammer unter Rasen, zwei Urnen möglich, Grabplatte inklusive.
- Gemeinschaftsgrab in der Staudenfläche – die Urne wird in eine angelegte Staudenfläche beigesetzt. Bepflanzung und Pflege übernimmt ausschließlich die Stadt; als Angehöriger haben Sie darauf keinen Einfluss. Nutzungszeit 20 Jahre, Grabplatte inklusive.
- Urnengrab im Vogelschwarm – eine gestalterisch besondere Gemeinschaftsanlage, inklusive Grabplatte und Vogelfigur, zwei Belegungen möglich.
- Kolumbarium – Urnennischen für verstorbene Einwohner Ludwigsburgs. Pro Nische sind bis zu zwei Urnen möglich. Wichtig: Eine Verlängerung nach Ablauf der Verfügungszeit ist nicht vorgesehen, die Urnen werden anschließend in eine dafür vorgesehene Fläche umgebettet.
- Anonyme Grabstätten – als anonymes Urnengrab oder anonymes Erdbestattungsgrab, ohne namentliche Kennzeichnung und ohne feste Grabstelle für Angehörige.
Was die Grabstätte kostet: alle Gebühren pro Jahr
Die Grabnutzungsgebühren werden in Ludwigsburg pro Jahr ausgewiesen, sind aber im Voraus für die gesamte Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit zu bezahlen. Für den Vergleich haben wir deshalb beides gegenübergestellt: den Jahresbetrag und die Summe für die komplette Laufzeit.
| Grabart | pro Jahr | Laufzeit | Gesamt | Pflege inklusive |
|---|---|---|---|---|
| Erdbestattungsreihengrab (Erwachsene) | 84 € | 20 Jahre | 1.680 € | nein |
| Erdwahlgrab, Reihenlage | 128 € | 30 Jahre | 3.840 € | nein |
| Erdwahlgrab, besondere Lage | 153 € | 30 Jahre | 4.590 € | nein |
| Erdwahlgrab, Sonderlage | 200 € | 30 Jahre | 6.000 € | nein |
| Urnenwahlgrab | 111 € | 30 Jahre | 3.330 € | nein |
| Urnenreihengrab | 71 € | 20 Jahre | 1.420 € | nein |
| Urnenreihengrab mit Grabpflege | 166 € | 20 Jahre | 3.320 € | ja |
| Kolumbarium (Urnennische) | 87 € | 20 Jahre | 1.740 € | entfällt |
| Urnengrab am Baum | 156 € | 20 Jahre | 3.120 € | Grabplatte inkl. |
| Urnengrab im Baumhain | 125 € | 20 Jahre | 2.500 € | ja |
| Rasengrab | 68 € | 20 Jahre | 1.360 € | Grabplatte inkl. |
| Gemeinschaftsgrab in Staudenfläche | 68 € | 20 Jahre | 1.360 € | ja |
| Urnengrab im Vogelschwarm | 110 € | 20 Jahre | 2.200 € | Grabplatte inkl. |
| Anonymes Urnengrab | 39 € | 20 Jahre | 780 € | ja |
| Kindergrab (Erdbestattungsreihengrab) | 0 € | 10 Jahre | 0 € | nein |
Zwei Positionen werden bei der Kalkulation gern übersehen: Für ein eingebautes Grabmalfundament fallen einmalig 473 Euro je Grabstelle an, und für die Wegeplatten in den Zwischenwegen werden je Grabstelle 13 Euro (Urnengrab), 17 Euro (Erdgrab Erwachsene) beziehungsweise 21 Euro (Kindererdgrab) pro Jahr berechnet.
Besonderheiten gelten auf zwei Friedhöfen: Auf dem Alten Friedhof kostet die Verlängerung eines Nutzungsrechts an einem Erwachsenengrab 85 Euro pro Jahr. Auf dem Stadtteilfriedhof Poppenweiler sind Erwachsenenwahlgräber – nur einfach tief belegbar – mit 102 Euro (Reihenlage) beziehungsweise 122 Euro (besondere Lage) pro Jahr etwas günstiger als im übrigen Stadtgebiet.
Bestattungsgebühren: Erdbestattung, Feuerbestattung und Krematorium
Neben der Grabstätte selbst erhebt die Stadt eine Grundgebühr für die Bestattung. Damit sind die Bearbeitung des Sterbefalls durch die Verwaltung, die Nutzung eines Aufbahrungsraums, die Leichenklimatruhe, das Herstellen und Schließen des Grabes, der Bestattungsordner sowie die übrigen Friedhofseinrichtungen abgegolten.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Erdbestattung, Erwachsenengrab | 1.054 € |
| Erdbestattung, Kindergrab (bis 15 Jahre) | 644 € |
| Erdbestattung, Kinder unter 5 Jahren | 400 € |
| Zuschlag vertieftes Grab (Erwachsene) | 291 € |
| Feuerbestattung, Verstorbene über 15 Jahre | 701 € |
| Feuerbestattung, Verstorbene bis 15 Jahre | 350 € |
| Einäscherung im städtischen Krematorium (über 15 Jahre) | 440 € netto |
| Nutzung der Aussegnungshalle | + 465 € |
| Nutzung der offenen Aussegnungshalle | + 69 € |
| Vier Leichenträger | + 208 € |
| Beisetzung einer übersandten Urne | 479 € |
| Umbettung einer Aschenurne | 636 € |
Dass Ludwigsburg ein eigenes Krematorium betreibt, ist ein praktischer Vorteil: Die Wege sind kurz, Termine lassen sich verlässlich planen, und es entstehen keine zusätzlichen Überführungskosten in ein weiter entferntes Krematorium. Für die Einäscherung von Verstorbenen zwischen 5 und 15 Jahren werden 330 Euro netto, unter 5 Jahren 220 Euro netto berechnet.
Gut zu wissen: Die Aufbewahrung der Aschenurne ist in den ersten drei Wochen nach der Einäscherung gebührenfrei, danach fallen 53 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat an. Wenn mehrere Familienangehörige gleichzeitig im selben Grab bestattet werden, ermäßigt sich die Grundgebühr bei Erdbestattungen um 25 Prozent.
Warum sich immer mehr Familien für pflegefreie Gräber entscheiden
Der Wandel ist auf jedem Ludwigsburger Friedhof zu sehen: Klassische Familiengräber werden seltener, naturnahe und pflegefreie Anlagen häufiger. Die Gründe, die uns Familien im Beratungsgespräch nennen, sind fast immer dieselben – und sie haben weniger mit Geld zu tun, als man vermuten würde.
- Die Kinder wohnen nicht mehr vor Ort. Wer in Hamburg, Berlin oder im Ausland lebt, kann ein Grab in Ludwigsburg nicht regelmäßig pflegen – und möchte sich nicht schuldig fühlen.
- Niemand soll verpflichtet sein. Bei einem Gemeinschaftsgrab in der Staudenfläche oder im Baumhain ist die Pflege für die gesamte Ruhezeit abgedeckt. Diese Sicherheit ist für viele wichtiger als die Gestaltungsfreiheit.
- Der Ort soll schön sein, auch ohne Gießkanne. Baumhain, Staudenfläche und Rasengrab wirken über Jahre gepflegt, weil sie gärtnerisch als Gesamtanlage geplant sind.
- Die Kosten bleiben planbar. Beim Gemeinschaftsgrab in der Staudenfläche stehen 1.360 Euro für 20 Jahre fest – inklusive Pflege und Grabplatte. Bei einem Erdwahlgrab kommen zu den 3.840 Euro für 30 Jahre das Grabmalfundament, der Grabstein und die laufende Pflege hinzu.
Es gibt allerdings einen Punkt, den wir immer offen ansprechen: In einer Gemeinschaftsanlage bestimmen Sie über Bepflanzung und Gestaltung nicht mit. Wer gerne selbst pflanzt, Kerzen aufstellt und das Grab mit den Jahreszeiten verändert, ist mit einem eigenen Grab glücklicher. Trauer braucht manchmal genau diese Tätigkeit – und dann ist die pflegeintensive Variante die richtige.
Wenn Sie zwischen den Formen unsicher sind, hilft ein gemeinsamer Gang über den Friedhof mehr als jede Tabelle. Wir gehen mit Ihnen zu den Abteilungen, zeigen Ihnen Baumhain, Staudenfläche und Kolumbarium und klären dabei auch, welche Lagen aktuell überhaupt verfügbar sind. Mehr zu den Bestattungsformen selbst finden Sie auf unserer Seite zu den Bestattungsarten.
Ruhezeit, Nutzungsrecht und Verlängerung: die Fristen im Detail
Zwei Begriffe werden häufig verwechselt, obwohl sie Unterschiedliches bedeuten. Die Ruhezeit ist die gesetzlich geschützte Zeit, in der eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf – in Ludwigsburg in der Regel 20 Jahre, bei Kindern 10 Jahre. Das Nutzungsrecht ist der Zeitraum, für den Sie über ein Wahlgrab verfügen: 30 Jahre bei 20-jähriger Ruhezeit, 15 Jahre bei 10-jähriger Ruhezeit, gerechnet ab dem Tag der Bestattung oder des Erwerbs. Die Ruhezeit ist darin enthalten.
- Verlängerung: Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann nach Ablauf um 5, 10, 20 oder 30 Jahre verlängert werden, bei Kinderwahlgräbern um 5, 10 oder 15 Jahre. Bei einer weiteren Belegung muss mindestens bis zum Ende der gesetzlichen Ruhezeit verlängert werden.
- Fristen im Blick behalten: Die Friedhofsverwaltung informiert schriftlich über das Ende des Nutzungsrechts. Danach haben Sie drei Monate Zeit für den Verlängerungsantrag – sonst kann die Stadt über die Grabstätte frei verfügen und sie auf Kosten des Nutzungsberechtigten abräumen lassen.
- Abräumen: Nach Ablauf von Ruhezeit oder Nutzungsrecht müssen Grabmal und Grabausstattung innerhalb von drei Monaten entfernt werden.
- Vorsorgegrab: Wahlgräber lassen sich unabhängig von einem Todesfall erwerben, sofern die Grabreserven für die nächsten zehn Jahre ausreichen – auf den Friedhöfen Hoheneck und Poppenweiler ist das ausgeschlossen.
- Rückgabe: Wird nach Ablauf der Ruhezeit, aber vor Ende der Nutzungsdauer auf das Recht verzichtet, erfolgt keine Rückerstattung. Bei einer Rückgabe vor Ablauf der Ruhezeit werden zusätzlich 104 Euro pro Jahr für ein Erdgrab (Erwachsene), 52 Euro für ein Urnengrab sowie einmalig 52 Euro Verwaltungsgebühr erhoben.
- Umbettung: Während der laufenden Ruhezeit ist eine Umbettung nur mit behördlicher Genehmigung und in besonderen Ausnahmefällen möglich – die Totenruhe ist verfassungsrechtlich geschützt.
Andere Grabarten, andere Gebühren: die Nachbargemeinden
Die hier genannten Beträge gelten ausschließlich für die städtischen Friedhöfe in Ludwigsburg. Friedhofsträger sind in Baden-Württemberg die Gemeinden – jede Stadt und jede Gemeinde beschließt ihre eigene Friedhofsordnung und Gebührensatzung. Deshalb unterscheiden sich Grabarten, Ruhezeiten und Preise teils deutlich, obwohl nur wenige Kilometer dazwischen liegen.
Wir begleiten Bestattungen im gesamten Landkreis und kennen die örtlichen Regelungen: in Asperg, Kornwestheim, Remseck am Neckar, Marbach am Neckar, Möglingen, Tamm, Freiberg am Neckar und weiteren Gemeinden. Eine Übersicht aller Orte finden Sie auf der Seite Standorte.
Für unsere Filiale in Pattonville gilt dasselbe: Wer in Pattonville oder Remseck bestatten möchte, hat andere Grabformen zur Auswahl als in Ludwigsburg. Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen die Satzung der jeweiligen Gemeinde und sagen Ihnen konkret, was möglich ist und was es kostet.
So unterstützen wir Sie bei der Wahl der Grabstätte
Die Entscheidung für eine Grabart wird im Trauerfall oft unter Zeitdruck getroffen – und trägt dann 20 oder 30 Jahre. Genau deshalb nehmen wir uns dafür Zeit. Wir klären mit Ihnen, wer das Grab künftig besuchen wird, wer es pflegen kann, welche Formen auf dem gewünschten Friedhof gerade verfügbar sind und welche Gesamtkosten realistisch entstehen. Anschließend übernehmen wir die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung, den Termin und die Formalitäten.
Wenn Sie vorausschauend planen möchten, ist die Bestattungsvorsorge der ruhigere Weg: Sie legen die Grabart selbst fest, sichern die Kosten zu heutigen Preisen ab und nehmen Ihrer Familie später eine schwere Entscheidung ab. Ein solches Gespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich – gern bei uns in der Harteneckstraße oder bei Ihnen zu Hause.
Im Trauerfall erreichen Sie uns Tag und Nacht unter (07141) 92 68 44. Wenn Sie zunächst nur Fragen haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin über unsere Beratungsseite.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg (Fassung vom 02.02.2022, gültig ab 01.03.2022)
- Friedhofsordnung der Stadt Ludwigsburg (Beschluss vom 02.02.2022)
- Stadt Ludwigsburg – Satzungen und Verordnungen
Stand des Beitrags: 29. Juli 2026. Gebühren und Regelungen können durch neue Beschlüsse geändert werden – eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Friedhofsverwaltung oder bei uns.
Pieta Bestattungsinstitut
Familiengeführtes Bestattungsinstitut in der Harteneckstraße 40 in Ludwigsburg – wenige Schritte vom Neuen Friedhof entfernt. Wir begleiten Familien in Ludwigsburg und im gesamten Landkreis, Tag und Nacht.

